5. Tagung zum Stockwerkeigentum: Gesetzgebungsprojekte in der Pipeline

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Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuell diskutierten Schwachstellen beziehungsweise Revisionsbedürfnisse, stellt konkrete Lösungsansätze dar und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, diese im Rahmen eines Panels zu erörtern und mit den Seminarteilnehmenden zu diskutieren.
 
Das Seminar richtet sich schwergewichtig an praktizierende Anwälte und Notare, Mitarbeitende von Grundbuch- und Gerichtsbehörden sowie generell an Dienstleistende im Immobilienbereich.
 
Das Seminar befasst sich mit aktuellen Gesetzgebungsprojekten in der Folge des Postulats Caroni (später Feller) 14.3832 vom 25. September 2014 «Fünfzig Jahre Stockwerkeigentum; Zeit für eine Gesamtschau». Das Postulat verlangte vom Bundesrat «zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, inwiefern im Stockwerkeigentumsrecht (Art. 712a ff. ZGB) fünfzig Jahre seit seiner Einführung Anpassungsbedarf besteht». Angesprochen wurden verschiedene Schwachstellen des geltenden Rechts, so beispielsweise zu hohe Mehrheits- oder gar Einstimmigkeitshürden für bestimmte Beschlüsse der Gemeinschaft, der oft fehlende oder ungenügend dotierte Erneuerungsfonds oder rechtliche Unsicherheiten beim Kauf von neuem Stockwerkeigentum ab Plan.
 
Entgegen der Ansicht des Bundesrats, der die Ablehnung des Postulats beantragt hatte, wurde dieses vom Parlament überwiesen. Das Bundesamt für Justiz beauftragte in der Folge Prof. Dr. Bettina Hürlimann-Kaup und Prof. Dr. Jörg Schmid mit der Ausarbeitung eines Gutachtens über gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Stockwerkeigentumsrecht. Der Bundesrat hat das öffentlich zugängliche Gutachten am 8. März 2019 zur Kenntnis genommen und in Erfüllung des Postulats einen Bericht verabschiedet. Zwischenzeitlich fordern zwei Motionen den Bundesrat auf, auf der Basis dieses Gutachtens fortzufahren, allenfalls noch zusätzliche Experten- und Praxismeinungen einzuholen und daraus Revisionsanträge zu konkretisieren.
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