Corona und vertragliche Leistungsstörungen

Die Erkrankungen an Covid19 und die zur Pandemiebekämpfung erlassenen Massnahmen haben zu Störungen in einer nicht übersehbaren Zahl von Verträgen geführt. Es sind Vertragstypen aller Art betroffen, und die Störungen sind ihrerseits vielgestaltig. Die Grundregeln für die rechtliche Bewältigung enthält der Allgemeine Teil des Obligationenrechts; mit ihnen spielen Sondervorschriften und vertragliche Vereinbarungen zusammen (Force majeure-Klauseln, MAC-Klauseln). Die clausula rebus sic stantibus kommt verstärkt in den Blick.
 
Prof. Dr. Dres. h.c. Wolfgang Ernst, LL.M.
Regius Professor of Civil Law, University of Oxford, Professor ad personam, UZH
 
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