Jugendschutz in Zeiten digitaler Mediennutzung

23. digital lecture

Kinder und Jugendliche wachsen heute als „digital natives“ zwangsläufig mit digitalen Kommunikationstechnologien auf. Sie können daher auf Internetseiten und in sozialen Medien bereits früh mit Inhalten konfrontiert werden, die einen besonderen Schutz erforderlich machen. Strategien zum Jugendschutz müssen angesichts dieser Entwicklung der digitalen Mediennutzung eine zentrale Bedeutung einräumen, um den neuen Herausforderungen an den Jugendschutz gerecht zu werden.
 
Der Bundesrat reagierte hierauf und legte im März 2019 einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele vor. Im Fokus stehen hierbei Film- und Videoangebote über Internet-Abrufdienste mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland. Das Schutzniveau soll an die korrespondierenden Vorschriften der EU – die revidierte Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste – angepasst werden. Hiernach müssen die Anbieter entsprechender Mediendienste mit geeigneten Massnahmen dafür sorgen, dass Minderjährige keinen Zugang zu für sie ungeeigneten Inhalten haben. Über die bisherige Alterskennzeichnung hinaus soll ein System zur Alterskontrolle sowie zur elterlichen Kontrolle eingerichtet werden. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurden diese Vorstösse kontrovers diskutiert.
 
Die vorgesehenen Inputreferate sollen zunächst den zeitgenössischen Medienkonsum Jugendlicher beleuchten und sodann rechtliche sowie erzieherische Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen und beurteilen. In der anschliessenden Diskussion wird auch Gelegenheit für Fragen aus dem Publikum geboten.
 
Inputreferate und Diskussion
Christian Grasser, Geschäftsführer, asut, Schweizerischer Verband der Telekommunikation, Bern
Yvonne Haldimann, Wiss. Mitarbeiterin, Plattform Jugend und Medien, BSV, Bern
Gregor Waller, Co-Leiter Fachgruppe Medienpsychologie, ZHAW Angewandte Psychologie, Zürich
 
Moderation
Markus Spillmann, Inhaber/CEO, SPILLMANN Publizistik, Strategie, Management GmbH, Zürich
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