Corona und Datenschutz

Als eine Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus steht die intensive Nutzung der Standortdaten von Mobiltelefonen zur Diskussion. In Südkorea werden die Bewegungsdaten Infizierter ausgewertet, in der Schweiz werden Ansammlungen von Personengruppen nachvollzogen. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit entsprechender Massnahmen ist fraglich. Welchen erweiterten Handlungsspielraum haben die Behörden? Welche Interessen müssen auch in Notsituationen in Einklang gebracht werden? Daneben stellt sich die Frage des Umgangs mit Geschäftsdaten im Homeoffice.
Bestehen hier besondere Anforderungen?
 
Dr. Bruno Baeriswyl
Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
 
 
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