Hate Speech in Social Media - Strategien und Instrumente zur Bekämpfung

20. digital lecture

Hassreden im Internet, d.h. Beleidigungen von Privatpersonen und gesellschaft lichen Gruppen, nehmen stetig zu. Vormalige Stammtisch-Parolen werden heute öff entlich in Sekundenschnelle gegenüber unzähligen Empfängern kundgetan. Die sozialen Netzwerke können dabei als Katalysatoren wirken; diff amierende Äusserungen verbreiten sich dadurch schneller, werden geliked und geteilt. Gegenreaktionen führen wiederum dazu, dass sich die Diskussionsspirale zuspitzen kann. Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind in diesem Kontext neu auszuloten. Auch fragt sich, ob bestehende gesetzliche Instrumentarien und Verfolgungsmöglichkeiten ausreichen. Schliesslich ist die Rolle und Verantwortung der Betreiber von sozialen Medien zu klären.

Bedeutsam ist in diesem Kontext das ab 2018 in Deutschland geltende Gesetz gegen Hass und Verleumdung in den sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG). Das Gesetz verpfl ichtet die Betreiber grosser sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube, von Nutzern gemeldete Beiträge mit off ensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Die Unternehmen müssen dazu ein wirksames Beschwerdemanagement einrichten. Ansonsten drohen Geldstrafen von bis zu fünfzig Millionen Euro. Eine freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen soll komplizierte Fälle behandeln. Die Unternehmen müssen ausserdem halbjährlich einen Löschbericht veröff entlichen und Verantwortliche benennen. Kritik an diesem Gesetz kam von Internet- und Journalistenorganisationen wie «Reporter
ohne Grenzen» und vom Sonderbeauft ragten der Vereinten Nationen für die Meinungsfreiheit, David Kaye. Sie sehen in der Regelung eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit.
 
Auch auf Seiten der Schweiz stellt sich die Frage nach dem Umgang mit Hasskommentaren im Internet. Inwieweit die deutsche Regelung Vorbild und Abschreckung ist und ob das neue Instrumentarium einen technisch gangbaren und grundrechtlich ausgewogenen Ansatz darstellt, soll im Rahmen der Veranstaltung diskutiert werden.
 
Podiumsdiskussion
Prof. Dr. iur. Martin Dumermuth, Direktor, Bundesamt für Justiz BJ, Bern
Dr. Arnd Haller, Legal Director, Google Germany GmbH, Hamburg
Dr. Christian Meyer-Seitz, Deutsches Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz , Berlin
Semjon Rens, Public Policy Manager, Facebook Germany GmbH, Berlin
Dr. iur. Jean Christophe Schwaab, Experte IT-Recht, ehem. Nationalrat SP/VD und Präsident der Rechtskommission, Riex VD
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