Ort
Während das Bundesparlament in der laufenden Legislatur noch daran ist, Anwälte und Anwältinnen sowie die Rechtsberatung dem GwG zu unterstellen und ein Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen zu erlassen, plant die EU bereits eine neue Struktur zur Geldwäschereibekämpfung mit einer neuen Behörde (Anti-Money Laundering Authority/AMLA). Davon soll im ersten Referat die Rede sein. Die Teilnehmenden werden etwas über den Handlungsbedarf in der EU, das „AML-Paket“ (Überblick) sowie über die Struktur und Aufgaben der neuen Behörde (AMLA) erfahren. Der zweite Vortrag widmet sich der Problemstellung, wie Finanzintermediäre den Missbrauch von Charities für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erkennen und allenfalls unterbinden können. In der Praxis entstehen oft schon Probleme bei der korrekten Identifikation des Vertragspartners und der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Aber auch das Transaktionsmonitoring und die Erfüllung der Meldepflicht stellen die Finanzintermediäre vor grosse Herausforderungen. Ziel dieses Beitrages ist es, die Teilnehmenden für das Thema zu sensibilisieren und mögliche Lösungsansätze zu vermitteln.
Im zweiten Teil der Tagung steht die Frage im Vordergrund, welche Auswirkungen die Definition des begründeten Verdachts in Art. 9 Abs. 1quater GwG auf die Arbeit der MROS und des Strafrechtsdienstes des EFD hat. Von den Leitern der beiden damit befassten Behörden erhalten die Teilnehmenden aus erster Hand Antworten u.a. auf folgende Fragen: Wird die MROS mit ungenügend abgeklärten Meldungen konfrontiert? Kollabiert das Verdachtsmeldesystem, weil Finanzintermediäre sog. „Angstmeldungen“ erstatten, um das Risiko einer Bestrafung zu vermeiden? Wie ist ein solche Meldepraxis unter dem Aspekt des Straf- und Haftungsausschlusses gemäss Art. 11 GwG zu beurteilen? Ist es mit der neuen Bestimmung von Art. 9 Abs. 1quater GwG einfacher geworden, eine Meldepflichtverletzung nachweisen zu können? Ist aus diesem Grund die Zahl der Verurteilungen gestiegen?
Die Tagung richtet sich vor allem an Compliance Officer, Inhouse Counsel, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Angehörige von Aufsichts-, Polizei- und Strafuntersuchungsbehörden, von Strafgerichten sowie an Mitarbeitende von Revisions- und Prüfgesellschaften und dem GwG unterstellten Finanzintermediären.
Leitung
Rechtsanwalt, Präsident der Aufsichtskommission der Schweizerischen Bankervereinigung für die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken, em. Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität St.Gallen, General Counsel der Zürcher Kantonalbank 1992-2016, Richter am Handelsgericht des Kantons Zürich
Referierende
LL.M., MBA, Rechtsanwalt, Leiter Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), Bern
Rechtsanwalt, Leiter Strafrechtsdienst u. Stv. L RD EFD, Bern
LL.M., Rechtsanwältin, Global Head Financial Crime Prevention Legal, UBS, Zürich
LLM., Mitglied des General Board der AMLA, Frankfurt a. Main, Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, Köln
Sprache
Flyer / Programm
Seminarunterlagen
Hier finden Teilnehmende ein paar Tage vor der Veranstaltung die Seminarunterlagen zum Download.
Anmeldeschluss
Weitere Informationen
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter eiz@eiz.uzh.ch oder +41 44 974 04 00.
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