13. Zürcher Tagung zur Geldwäschereibekämpfung

Datum/Zeit
21.10.2025, 13:00 - 17:50
Ort
Lake Side
Bellerivestrasse 170, 8008 Zürich
Leitung
Prof. Dr. Othmar Strasser
Preis
CHF 490.00
Live-Stream
Die Veranstaltung wird als Live-Stream angeboten

Während das Bundesparlament in der laufenden Legislatur noch daran ist, Anwälte und Anwältinnen sowie die Rechtsberatung dem GwG zu unterstellen und ein Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen zu erlassen, plant die EU bereits eine neue Struktur zur Geldwäschereibekämpfung mit einer neuen Behörde (Anti-Money Laundering Authority/AMLA). Davon soll im ersten Referat die Rede sein. Die Teilnehmenden werden etwas über den Handlungsbedarf in der EU, das „AML-Paket“  (Überblick) sowie über die Struktur und Aufgaben der neuen Behörde (AMLA) erfahren. Der zweite Vortrag widmet sich der Problemstellung, wie Finanzintermediäre den Missbrauch von Charities für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erkennen und allenfalls unterbinden können. In der Praxis entstehen oft schon Probleme bei der korrekten Identifikation des Vertragspartners und der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Aber auch das Transaktionsmonitoring und die Erfüllung der Meldepflicht stellen die Finanzintermediäre vor grosse Herausforderungen. Ziel dieses Beitrages ist es, die Teilnehmenden für das Thema zu sensibilisieren und mögliche Lösungsansätze zu vermitteln.

Im zweiten Teil der Tagung steht die Frage im Vordergrund, welche Auswirkungen die Definition des begründeten Verdachts in Art. 9 Abs. 1quater GwG auf die Arbeit der MROS und des Strafrechtsdienstes des EFD ausgewirkt hat. Von den Leitern der beiden damit befassten Behörden erhalten die Teilnehmenden aus erster Hand Antworten u.a. auf folgende Fragen: Wird die MROS mit ungenügend abgeklärten Meldungen konfrontiert? Kollabiert das Verdachtsmeldesystem, weil Finanzintermediäre sog. „Angstmeldungen“ erstatten, um das Risiko einer Bestrafung zu vermeiden? Wie ist ein solche Meldepraxis unter dem Aspekt des Straf- und Haftungsausschlusses gemäss Art. 11 GwG zu beurteilen? Ist es mit der neuen Bestimmung von Art. 9 Abs. 1quater GwG einfacher geworden, eine Meldepflichtverletzung nachweisen zu können? Ist aus diesem Grund die Zahl der Verurteilungen gestiegen?
 
Die Tagung richtet sich vor allem an Compliance Officer, Inhouse Counsel, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Angehörige von Aufsichts-, Polizei- und Strafuntersuchungsbehörden, von Strafgerichten sowie an Mitarbeitende von Revisions- und Prüfgesellschaften und dem GwG unterstellten Finanzintermediären.
Live-Stream
Der Live-Stream wird zeitgleich zum Seminar ausgestrahlt, das bedeutet, dass Sie das Seminar live, gemäss Zeitvorgaben im Programm, von Zuhause/Firma mitverfolgen.

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