Rezeption ausländischen Rechts – Vielfalt von Mechanismen im liechtensteinischen Recht (VaM)

Datum/Zeit
27.10.2023, 12:00 - 13:45
Ort
Europa Institut an der Universität Zürich
Hirschengraben 56, 8001 Zürich
Referierende
Prof. Dr. iur. August Mächler
Preis
CHF 60.00
Die Übernahme von Recht der Nachbarstaaten hat im Fürstentum Liechtenstein eine lange Tradition. Das Fürstentum Liechtenstein gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Zudem bildet das Fürstentum Liechtenstein zusammen mit der Schweiz einen gemeinsamen Währungsraum. Vor hundert Jahren hat sich das Fürstentum Liechtenstein dem Zollgebiet der Schweiz angeschlossen. Das Recht der Partnerordnungen des Fürstentums Liechtenstein entwickelt sich naturgemäss weiter. Wie geht Liechtenstein damit um und welche Probleme können dabei auftreten?
 
Informationen zum Referent
Beruflicher Werdegang
2019 – heute, Richter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein 
1995 – 2011, Mitglied (wovon fünf Jahre deren Leiter) der Redaktion des Schweizerischen Zentralblattes für Staats- und Verwaltungsrecht
1989 – 2019, Lehraufträge an den Universitäten Zürich, St. Gallen und Bern sowie an der ETHZ: Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre 
1985 – 2008, Stellvertretung des Staatsschreibers im Kanton Schwyz: Leitung der Staatskanzlei, Sekretär von Kantonsparlament und Kantonsregierung
1985 – 2019, Vorsteher des Rechts- und Beschwerdedienstes im Justizdepartement/Sicherheitsdepartement des Kantons Schwyz: Leitung des zentralen Justizamtes für die Kantonsverwaltung. 
1980 – 1984, Wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Georg Müller, Universität Zürich, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre
 
Ausbildung
2012 – 2022, Arbeiten und Publikation im öffentlichen Finanzrecht
2008, Ernennung zum Titularprofessor an der Universität Zürich für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre.
2002, Habilitation an der Universität Zürich mit der Habilitationsschrift «Vertrag und Verwaltungsrechtspflege, Ausgewählte Fragen zum vertraglichen Handeln des Staates und zum Rechtsschutz beim vertraglichen Handeln des Staates». Erwerb der akademischen Lehrbefugnis für das Staats- und Verwaltungsrecht sowie die Rechtsetzungslehre.
1992 – 1993, Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches öf-fentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
1987, Promotion zum Dr. iur. mit der Dissertation «Rahmengesetzgebung als Instrument der Aufgabenteilung».
1974 – 1979, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, Abschluss mit dem Lizenziat.

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