Reformbedarf beim Bundesgericht? – ein paar persönliche Gedanken (VaM)

Datum/Zeit
26.05.2023, 12:00 - 13:45
Ort
Kino Filmpodium
Nüschelerstrasse 11, 8001 Zürich
Referierende
Dr. iur. Nicolas von Werdt
Preis
CHF 60.00
Informationen zum Referent
Nicolas von Werdt, geb. 1959, hat an der Universität Bern Jurisprudenz studiert und 1985 das Anwaltspatent erworben. Nach einem Masterstudium (LL.M.) an der Cornell University 1986/1987 promovierte er an seiner Alma Mater 1991 zum Dr. iur.. Von 1987 bis 2008 war er, abgesehen von einem kurzen Abstecher bei der Bundesanwaltschaft, als Rechtsanwalt tätig. Erste Erfahrungen auf der anderen Seite der Schranken sammelte er am Militärkassationsgericht (seit 2000) und als nebenamtlicher Richter am Schweizerischen Bundesgericht (2001-2008). 
 
Seit 2009 amtet Nicolas von Werdt als vollamtlicher Richter am Schweizerischen Bundesgericht. Er ist der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts zugeteilt, die er von 2013 bis 2018 präsidierte. Seine Abteilung befasst sich hauptsächlich mit Fragen des Zivilgesetzbuches (ZGB) und des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (SchKG). Seit 2022 ist er ausserdem einer von vier designierten ad hoc Richtern für die Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (bisher ohne Einsatz). 
Nicolas von Werdt hat mehrere Kommentare im prozessrechtlichen Kontext verfasst und publiziert regelmässig Artikel zum Prozess- und Familienrecht. Zu diesen Themen hält er auch Vorträge im In- und Ausland. 
 
Nicolas von Werdt ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Söhne. 

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