Seminar

13. Zürcher Tagung zur Geldwäschereibekämpfung

Datum
21. Oktober 2025
Uhrzeit
13:00 - 18:00 Uhr

Ort

Lake Side
Bellerivestrasse 170
8008 Zürich
Leitung
Prof. Dr. Othmar Strasser
Referierende
Anton Brönnimann
Dr. Christian Heierli
Katrin Ivell
Daniel Thelesklaf
Preis
CHF 490.00

13. Zürcher Tagung zur Geldwäschereibekämpfung

Während das Bundesparlament in der laufenden Legislatur noch daran ist, Anwälte und Anwältinnen sowie die Rechtsberatung dem GwG zu unterstellen und ein Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen zu erlassen, plant die EU bereits eine neue Struktur zur Geldwäschereibekämpfung mit einer neuen Behörde (Anti-Money Laundering Authority/AMLA). Davon soll im ersten Referat die Rede sein. Die Teilnehmenden werden etwas über den Handlungsbedarf in der EU, das „AML-Paket“ (Überblick) sowie über die Struktur und Aufgaben der neuen Behörde (AMLA) erfahren. Der zweite Vortrag widmet sich der Problemstellung, wie Finanzintermediäre den Missbrauch von Charities für Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erkennen und allenfalls unterbinden können. In der Praxis entstehen oft schon Probleme bei der korrekten Identifikation des Vertragspartners und der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten. Aber auch das Transaktionsmonitoring und die Erfüllung der Meldepflicht stellen die Finanzintermediäre vor grosse Herausforderungen. Ziel dieses Beitrages ist es, die Teilnehmenden für das Thema zu sensibilisieren und mögliche Lösungsansätze zu vermitteln.

Im zweiten Teil der Tagung steht die Frage im Vordergrund, welche Auswirkungen die Definition des begründeten Verdachts in Art. 9 Abs. 1quater GwG auf die Arbeit der MROS und des Strafrechtsdienstes des EFD hat. Von den Leitern der beiden damit befassten Behörden erhalten die Teilnehmenden aus erster Hand Antworten u.a. auf folgende Fragen: Wird die MROS mit ungenügend abgeklärten Meldungen konfrontiert? Kollabiert das Verdachtsmeldesystem, weil Finanzintermediäre sog. „Angstmeldungen“ erstatten, um das Risiko einer Bestrafung zu vermeiden? Wie ist ein solche Meldepraxis unter dem Aspekt des Straf- und Haftungsausschlusses gemäss Art. 11 GwG zu beurteilen? Ist es mit der neuen Bestimmung von Art. 9 Abs. 1quater GwG einfacher geworden, eine Meldepflichtverletzung nachweisen zu können? Ist aus diesem Grund die Zahl der Verurteilungen gestiegen?

Die Tagung richtet sich vor allem an Compliance Officer, Inhouse Counsel, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Angehörige von Aufsichts-, Polizei- und Strafuntersuchungsbehörden, von Strafgerichten sowie an Mitarbeitende von Revisions- und Prüfgesellschaften und dem GwG unterstellten Finanzintermediären.

Leitung

Prof. Dr. Othmar Strasser

Rechtsanwalt, Präsident der Aufsichtskommission der Schweizerischen Bankervereinigung für die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken, em. Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität St.Gallen, General Counsel der Zürcher Kantonalbank 1992-2016, Richter am Handelsgericht des Kantons Zürich

Referierende

Anton Brönnimann

LL.M., MBA, Rechtsanwalt, Leiter Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), Bern

Dr. Christian Heierli

Rechtsanwalt, Leiter Strafrechtsdienst u. Stv. L RD EFD, Bern

Katrin Ivell

LL.M., Rechtsanwältin, Global Head Financial Crime Prevention Legal, UBS, Zürich

Daniel Thelesklaf

LLM., Mitglied des General Board der AMLA, Frankfurt a. Main, Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, Köln

Sprache

Deutsch

Flyer / Programm

Seminarunterlagen

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Anmelde­schluss

14. Oktober 2025

Weitere Informationen

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter eiz@eiz.uzh.ch oder +41 44 634 48 91.

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