Ort
Trotz Rückschlägen und einer gewissen Ermüdung gegenüber der ESG-Regulierung bleibt das Tempo der neuen Anforderungen an Unternehmen ungebrochen und hoch. Das Klima- und Innovationsgesetz trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Es verankert im Schweizer Recht das Netto-Null-Ziel bis 2050 und bietet allen Unternehmen Anreize, Übergangspläne zu erstellen. Die Verordnung über die Berichterstattung zu Klimabelangen, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, wird bereits wieder überarbeitet. Das neue FINMA-Rundschreiben 2026/1 zu naturbezogenen Finanzrisiken wird 2026 in Kraft treten. Transparenzpflichten werden durch strengere Regeln zum Verbot von Greenwashing ergänzt, sowohl für den Finanzsektor als auch für die Tätigkeiten von anderen Unternehmen.
Die diesjährige EIZ-Tagung nimmt eine Bestandsaufnahme dieser neuen Entwicklungen vor, beleuchtet die wichtigsten Elemente und Herausforderungen für Unternehmen und des Finanzsektors und stellt Lösungen zur Bewältigung des Klimawandels vor. Weiter werden wir den Stand des Verbandsbeschwerderechts nach dem EGMR-Urteil KlimaSeniorinnen v. Schweiz diskutieren.
Es wird grundsätzlich in deutscher Sprache referiert, mit Ausnahme der entsprechend bezeichneten Vorträge, die in Englisch gehalten werden.
Leitung
Rechtsanwältin, Partnerin bei Kellerhals Carrard, Zürich, Professorin an der Universität Fribourg und Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne
Zielpublikum
Flyer / Programm
Seminarunterlagen
Hier finden Teilnehmende ein paar Tage vor der Veranstaltung die Seminarunterlagen zum Download.
Anmeldeschluss
Weitere Informationen
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter eiz@eiz.uzh.ch oder +41 44 974 04 00.