Ort
Die Personenfreizügigkeit ist ein zentrales Element der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA), bereits Teil der Bilateralen I von 1999, garantiert Staatsangehörigen der Schweiz und der EU das Recht, Arbeitsplatz und Wohnort innerhalb der Vertragsstaaten frei zu wählen. Im Rahmen des neuen Paketansatzes stehen zwei Aspekte der Personenfreizügigkeit im Fokus der Verhandlungen: der Lohnschutz und die Unionsbürgerrichtlinie.
Die zweite Veranstaltung der Vortragsreihe Bilaterale III widmet sich insbesondere diesen beiden Bereichen und ihren möglichen Auswirkungen. Diskutiert werden vor allem die wirtschaftlichen Implikationen mit Rückblick auf bisherige Entwicklungen und Ausblick auf künftige Herausforderungen sowie die sozialpolitischen Konsequenzen, insbesondere für das Sozialversicherungssystem. Zudem werden Optionen für den Lohnschutz sowie die Handlungsspielräume von Bund und Kantonen bei einer möglichen Anwendung der Schutzklausel beleuchtet.
Programm:
18.30 – 19.15 Inputreferat: Staatssekretär Vincenzo Mascioli
19.15 – 19.30 1. Intervention: Dr. Stefan Brupbacher
19.30 – 19.45 2. Intervention: Dr. Boris Zürcher
19.45 – 20.15 Q&A
Ausblick
Es sind für den Herbst 2025 zwei weitere Veranstaltungen für diese Reihe geplant:
4. November 2025: Neue Abkommen zu Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Strom
20. November 2025: Alternativen zu den Bilateralen III
CHF 0.00
Leitung
Präsident Europa Institut an der Universität Zürich
Referierende
Direktor, Swissmem
Staatssekretär für Migration und Vorsteher SEM
Leiter Stab ETH Zürich Campus Heilbronn
Sprache
Flyer / Programm
Podcast
Wird nach der Veranstaltung aufgeschaltet.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter eiz@eiz.uzh.ch oder +41 44 974 04 00.