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Die Schweiz hat in der Europapolitik bisher meist auf Verhandlungsdiplomatie gesetzt, um Konflikte zu entschärfen. Die neuen Abkommen mit der EU machen ein Umdenken nötig. Die Schweiz wird sich darauf einstellen müssen, dass Streitfälle in einem Schiedsverfahren – allenfalls unter Einbezug des EuGH – geklärt werden. Wie oft wird dies voraussichtlich der Fall sein? Welche Massnahmen sollte die Schweiz auf Bundes- und kantonaler Ebene ergreifen, damit sie ihre Interessen im Ernstfall – sei es als Klägerin oder als Beklagte – wirksam vertreten kann? Wer entscheidet, ob die Schweiz in einem Streitfall aktiv werden soll oder nicht? Und wäre es denkbar, dass die Schweiz auch gegenüber Staaten ausserhalb der EU vermehrt auf formelle Streitbeilegung setzt? Diese und weitere Fragen sollen an der Veranstaltung des EIZ diskutiert werden.
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Referierende
Rechtsanwalt, LL.M, DHEE
Sprache
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Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter eiz@eiz.uzh.ch oder +41 44 974 04 00.
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