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Anti-Korruptions-Compliance in Unternehmen – Wie weit darf Beziehungspflege gehen?
Die Bilder mit den Schweizer Wirtschaftsvertretern im Oval Office mit Rolex-Uhr und Goldbarren gingen um die Welt: Sozialadäquate Geschenke oder der Versuch einer gezielten Einflussnahme? Was auf politischer Ebene gilt, gilt auch in Unternehmen. Stellt die gute Flasche Wein an den Einkäufer des Kunden ein Akt der Beziehungspflege dar oder soll damit die Gunst des betreffenden Mitarbeitenden im Hinblick auf künftige Geschäfte «erkauft» werden? Wie sieht es mit Einladungen von Kunden und Lieferanten zu luxuriösen kulturellen oder sportlichen Events aus? Beziehungspflege oder ungebührende Einflussnahme?
Zwischen zulässiger Beziehungspflege und unzulässiger Einflussnahme verläuft oft ein schmaler Grat. Zuwendungen wie z.B. Geschenke, Einladungen oder andere Zuwendungsformen zielen darauf ab, die Ermessensausübung von Entscheidungsträgern im Sinne der zuwendenden Person zu beeinflussen. Die Bestechung von Amtsträgern und Privatpersonen (aktive Seite) sowie Bestechlichkeit (passive Seite) sind unter Strafe gestellt und bergen für Unternehmen nicht unerhebliche Risiken. Unternehmen haben daher mit einem adäquaten Anti-Korruptions-Compliance-Management sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden die gesetzlichen Vorgaben, einen allfälligen Code of Conduct sowie konkretisierende interne Richtlinien einhalten.
Die vorliegende Veranstaltung bietet Ihnen einen profunden Einblick in die relevanten Themen der Anti-Korruptions-Compliance mit vielen Denkanstössen für die Unternehmenspraxis. Sie richtet sich an Unternehmensjuristen/-innen, die sich mit Anti-Korruptions-Compliance befassen, an Rechtsanwälte/-innen, welche in diesem Bereich beraten, sowie an andere beratende Juristen/-innen, Gerichts- und Behördenmitarbeiter/-innen, Studierende und weitere interessierte Personen, die sich im Umgang mit Interessenkonflikten weiterbilden möchten.
Leitung
LL.M., Rechtsanwalt, Partner bei RUOSS VÖGELE Rechtsanwälte, Zürich, Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich
Referierende
LL.M., Rechtsanwältin, Partnerin bei Nater Dallafior, Zürich
MLaw, LL.M., Rechtsanwältin, General Counsel Central Europe West bei der Holcim (Schweiz) AG, Zürich
Rechtsanwältin, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität
St. Gallen, Konsulentin bei Jetzer Frank Rechtsanwälte, Zürich
Professor Emeritus für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Basel, ehem. Vorsitzender der OECD Working Group on Bribery, Gründungsmitglied der Financial Action Task Force (FATF), ehem. Mitglied der UN Independent Inquiry Committee into the Iraq Oil-for-Food Programme, ehem. Vorsitzender der unabhängigen Kommission für Governance bei der FIFA, Richter, Autor, unabhängiger Berater bei Office Pieth
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Professor für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, Konsulent bei Streiff von Kaenel AG, Wetzikon
Sprache
Flyer / Programm
Seminarunterlagen
Hier finden Teilnehmende ein paar Tage vor der Veranstaltung die Seminarunterlagen zum Download.
Anmeldeschluss
Weitere Informationen
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter eiz@eiz.uzh.ch oder +41 44 974 04 00.