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Seit dem Erlass im Jahre 1997 ist das Geldwäschereigesetz mindestens dutzende Male geändert worden. In aller Regel erfolgten die Novellen unter dem internationalen Druck der FATF. In der Praxis der Finanzintermediäre und Behörden zeigte sich jeweils, dass manche Regulierungsvorhaben ihr Ziel nur teilweise erreicht oder gar gänzlich verfehlt haben. Der dadurch verursachte enorme Mehraufwand für das nötige Personal und die erforderliche Infrastruktur (IT) beim Staat und der Wirtschaft ruft daher nach der Frage der Effizienz und der Effektivität der Geldwäschereibekämpfung.
Als jüngstes Beispiel ist das am 26. September 2025 von den Räten verabschiedete Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) zu nennen. Schon in der Eintretensdebatte haben die Ständeräte Daniel Jositsch (ZH) und Beat Rieder (VS) an der Vorlage scharfe Kritik geübt und sinngemäss gesagt, dass der sehr bescheidene Nutzen eines solchen Transparenzregisters den gewaltigen bürokratischen Aufwand nicht rechtfertige. In Deutschland hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter 2022, 5 Jahre nach Einführung des Transparenzregisters, dieses als Leerlauf bezeichnet. Müssen sich Compliance-Abteilungen zunehmend mit der Umsetzung von in der Praxis höchst umstrittenen neuen Regulierungen befassen, fehlt die Zeit für die wirklichen Probleme.
Der Referent zeigt zunächst einige Beispiele einer verfehlten bzw. unnötigen Regulierung auf, um dann deren Auswirkungen auf die Compliance bei der Geldwäscherei darzustellen. Schliesslich richtet er sein besonderes Augenmerk auf die Notwendigkeit einer robusten Risk-Governance und die Bedeutung anderer Einflussfaktoren für ein starkes Abwehrdispositiv gegen die Geldwäscherei in einem Finanzinstitut.
CHF 60.00
Leitung
Rechtsanwalt, Präsident der Aufsichtskommission der Schweizerischen Bankervereinigung für die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken, em. Titularprofessor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität St.Gallen, General Counsel der Zürcher Kantonalbank 1992-2016, Richter am Handelsgericht des Kantons Zürich
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Seminarunterlagen
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