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Der Zusammenbruch der Credit Suisse hat eine umfangreiche Diskussion über mögliche gesetzgeberische Reaktionen ausgelöst. Vorgeschlagen wird unter anderem die Einführung einer Bussenkompetenz für die FINMA, da sie – anders als viele ausländische Aufsichtsbehörden – keine finanziellen Sanktionen gegen beaufsichtigte Institute und deren Mitarbeiter verhängen kann. Umstritten ist vor allem die Frage, ob man künftig Bussen nur gegenüber juristischen Personen oder auch gegenüber natürlichen Personen verhängen können soll. Der Bundesrat und die FINMA haben sich frühzeitig auf eine Bussenkompetenz ausschliesslich gegenüber juristischen Personen festgelegt. An dieser Position bestehen jedoch erhebliche Zweifel, die im Rahmen des Vortrags dargestellt werden sollen.
CHF 60.00
Leitung
LL.M., Rechtsanwalt, Ordinarius für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich
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